Samstag, 30. Juni 2012

Komerzielle Bindung der Nutzer sozialer Netzwerke

http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/nutzerbindung101.html 

In diesem Artikel auf NDR.de fiel mir eine Aussage ins Auge, die mehr als nur eine These ist. Mehr als nur eine Tendenzbeschreibung. Sie ist Grundlage dieses Artikels und alle weiteren Aussagen im Artikel. Diese Aussage ist schon fast eine ultimative Erkenntnis der komerziellen Entwicklung und Zielsetzung erfolgreichen Marketings in den sozialen Netzwerken.

..... "die es schaffen ihre Benutzer durch   
       Gewohnheitsbildung eng an sich zu binden"

Früher war es der Markenname. Bestimmte Produkte wurden und werden in der älteren Generation immer noch mit bestimmten Marken in Verbindung gebracht. Beispielhaft sind: "Hast du mal ein Tempo?" Obwohl ein Papiertaschentuch gemeint ist. Bei Maggi denkt die 50+ Generation an die Maggiwürze. Nicht an die unzähligen anderen Produkte. der Effekt aber war und ist es noch teilweise bis heute, dass der Markenname durch ein oder zwei Produkte unantastbar war und alle anderen Produkte dieser Marke wie selbstverständlich konsumiert wurden, Bei Marken der Luxusgüter gilt das immer noch. 

Dieses Prinzip funktioniert eben heute nur noch sehr begrenzt. Die Konsumenten kaufen ein Produkt nicht einfach weils von diesem oder jenem Hersteller ist. Dasselbe gilt für Dienstleistungen, Wäre dem Immer noch so würde die Telekom allein den Handymarkt, den Telefonmarkt in Endgeräten und Anschluss kontrollieren.

Potenzielle Kunden, die soziale Netzwerke nutzen, suchen gezielt nach  Produktinformationen. Und so wie sie diese Informationen aufnehmen so ist ihr Kaufverhalten bestimmt. Das ist zwar jetzt eine sehr schlichte Ausdruchsform eines komplexen Vorgangs jedoch tatsächlich der Ablauf. Und wer das erkannt hat der sucht Einfluss zu gewinnen auf das Suchverhalten potentieller Kunden er bildet Gewohnheiten.

Als Beispiel mag Dienen, dass lange Zeit eine hohe Pixelzahl bei Digicams gleichgesetzt wurde mit Fotoqualität. Und so auch mit Produktqualität. Der kunde suchte nach möglichst hoher Pixelzahl. Heute ist zum Beispiel ein gängiges Suchverhalten nach dem Begriff "Nachhaltigkeit" Und genau das ist Gewohnheitsbildung. Darum geht es auch in dem Artikel


Dienstag, 26. Juni 2012

Zweifel sind berechtigt


Die Arbeitsagenturen wollen nun gänzlich auf Digitale Datenerfassung umsteigen. Erst die Bundesagentur für Arbeit, früher einfach Arbeitsamt und dann später die Jobcenter.

Beim Lesen viel mir als erstes ein alter Witz ein. Amtsrat: Wir stellen unsere Aktenarchive auf Digitale Erfassung um, scannen sie bitte alle Akten ein und dann können sie die Unterlagen schreddern,  Vorher bitte noch 2 Kopien anfertigen.

Nun das wird so, wohl nicht passieren. Aber wenn ich sehe, dass die Mitarbeiter der Jobcenter ausschliesslich nach Termin arbeiten, jedoch meist nicht telefonisch oder per email erreichbar sind. weder der pers. Sachbearbeiter noch die Mitarbeiter der Leistungsstelle, denn Alles muss persönlich abgegeben werden, und muss man sich bestätigen lassen. dann sind Zweifel an einer digitalen Umsetzung auch berechtigt.

Wenn Ich lese welche Datenmengen da von etlichen, verschiedenen und wahrscheinlich unabhängigen Unternehmen eingescannt werden sollen dann liegt die Vermutung nah das einiges an Daten verschwindet manches wohl temporär anderes dauerhaft. Ich geben dem keine Zukunft.

Es wäre schon ein großer Erfolg wenn die BA und die JC die Datenerfassung der neuen Daten ab einem fixen Termin beginnen würden, statt uralter Daten in teuren und langwierigen Prozessen zu erfassen. Das kann man angehen wenn die Erfassung der neuen Daten sich etabliert hat.  

Die Datenerfassung mag ja kostengünstiger werden, obwohl ich das bezweifle denn die Erfassung erfolgt ja meist Digital, Was soviel Geld verschlingt ist die Aufbewahrungszeit der Druckerzeugnisse und die Kosten der Lagerung. Transport, Verwaltung, Raumbedarf, Zeit!

Nun es wird sich zeigen ... Das hier wirklich eine rechenbare Kosteneinsparung vorliegt wird sicherlich 10 Jahre mindestens beansprunchen. Die Umstellung wird erstmal Geld verschlingen und das in Millionenhöhe und bis die wieder eingespart sind...



Mittwoch, 13. Juni 2012

Verfassungsklage gegen Atomausstieg! Kernkraftbetreiber fordern 15 Milliarden Euro vom Staat



Verfassungsklage gegen Atomausstieg                                 Kernkraftbetreiber fordern 15 Milliarden Euro vom Staat

“Na, da haut es mir doch den Draht auss’m Schlübber“

Die Chuzpe eine solche Klage überhaupt zu stellen grenzt wirklich, nein übersteigt bei weitem jede Definition von Moral und Anstand. Von Fairplay will ich hier erst gar nicht reden.

Energieanbieter wie Eon schieben Umsätze in Milliardenhöhe. Die Investitionen, Umsätze, Gewinne erreichen Prozentzahlen und Summen die für den normalsterblichen Durchschnittsbürger, was immer das auch ist, nicht nach vollziehbar sind. Diese Konzerne agieren ja nicht nur national sondern international. Im deutschen Werbefernsehen versucht Eon zum Beispiel ein Bild eines Umweltbewussten alternative Energien förderndes Unternehmens ab zu liefern. Zeitgleich will Eon ein AKW in Finnland bauen das in einer seit 1000 Jahren unberührten Naturlandschaft liegt.

Ein wirkliches Einsehen der Konzernspitze zur Gefährlichkeit der Atomkraftnutzung ist nicht mal ansatzweise zu bemerken. Es geht einzig und allein um wirtschaftliche Gewinne und Produktivität. Schneller, Größer, Weiter, das sind die einzig gültigen Parameter. Gesundheit, Umwelt, Moral spielen anscheinend keine Rolle in den Überlegungen der Chefetage. Davon Ausgehend ist dann die Unverfrorenheit einer solchen Verfassungsklage verständlich. Was schert Eon und Co die Umwelt und alternative Energien? Hauptsache Der Gewinn steigt und der Umsatz wird nicht geschmälert. Und wenn doch dann soll der Staat dafür gerade stehen.

 Meine Ideen, wie der Staat mit der Forderung und der Verfassungsklage umgehen sollte sind rechtlich nicht vertretbar und fallen unter die Verletzung der Menschenrechte. Deswegen bleiben sie besser unausgesprochen. Ansonsten schließe ich mich den Online - Kommentaren vieler User an.

Eon kann gerne die geforderten 15 Milliarden erhalten, dafür aber finanzieren und besorgen sie bitte auch die endgültige Entsorgung des verbrauchten Brennstäbe und anderen radioaktiv belasteten Abfälle. Und das geht dann in den Billiardenbereich, bon appetit Vorstandsebene von Eon.

Dienstag, 12. Juni 2012

Sterbehilfe an der Mutter: Drei Jahre für Sohn


Sterbehilfe an Mutter: Drei Jahre für Sohn 

(12.06.2012) Ein Fall an der Grenze des Rechts: Wegen Sterbehilfe an seiner Mutter, die jahrelang im Wachkoma lag, muss ein 26-jähriger Mann für drei Jahre ins Gefängnis. Dass der junge Mann aus Mitleid gehandelt hat, nahm ihm das Gericht ab - es spielte bei dem Urteil aber keine Rolle.

 

Mal abgesehen davon, daß ein online Medienbericht nicht alle Informationen liefert um ein für sich selbst tragbares und eigenverantwortliches Urteil zu bilden und daher meine folgenden Ansichten  mit Vorbehalt geäussert sind, möchte diese Dennoch zum Ausdruck bringen.

 

Dieses Urteil ist ein Skandal, Eine Rechtsprechung die ein solches Urteil zulässt ist asozial und Menschen verachtend. 

 

Was sind die Fakten?

 

1. Eine  Frau liegt seit sechs Jahren im Wachkoma!

 

2. Die Ärzte bescheinigen keinerlei Chance auf Heilung aus medizinischer Sicht!

 

3. Der Sohn dieser Frau beendet die Situation durch aktive Sterbehilfe!

 

Das bedeutet der junge Mann (mit 26 bist nicht wirklich immer standfest im Leben) hat sich höchstwahrscheinlich Wochen und Monate mit dieser Enscheidungsfindung rumgeplagt. Er konnte niemanden wirklich um Rat fragen, schon garnicht öffentliche Stellen ohne sofort angezeigt zu werden, Er musste das alles also mit sich selber ausmachen. Eine große psychische Belastung. 

 

Dann, nach dem psyichischen Entscheid musste er Die Sache auch noch selbst durchführen. Die eigene Mutter töten? -  nein, befreien von ihren Leiden <-- aus neutraler Sicht, aber aus Sicht des Sohnes? Da ist es ihm das er seine Mutter tötet, trotz der Überzeugung das Richtige zu tun. 

 

Und dann muss er die unbestritten notwendigen Ermittlungen der Behörden zum Sachverhalt über sich ergehen lassen. Eine Zeit in der ihn Selbstzweifel plagen wie man sich es als nicht Beteiligter nicht einmal vor zu stellen vermag.

 

Der junge Mann und Sohn muss damit sein Leben lang klarkommen, es verarbeiten und sich entsprechen konditionieren, Allein mit dem ständigen Bewusstsein seine Mutter getötet zu haben, trotz der Überzeugung der Richtigkeit, zu leben ist nahezu unvorstellbar.

 

Ob das Gericht dem jungen Mann abnahm aus Mitleid gehandelt zu haben ist dabei völlig unerheblich. Ob der Richter Verständnis hat für die Tat interessiert niemanden, wahrscheinlich nicht mal das Gericht. 

 

Es ist das Gesetz, das solch ein Urteil erzwingt... (ob das nun wirklich erzwungen ist oder ob das Gericht seinen Ermessensspielraum einfach nicht nutzte ist hierbei offen, denn es entzieht sich meiner Kenntnis) ... welches hier auf dem Prüfstand steht. Und meines Erachtens ist ein solches Gesetz, ein solches Urteil Menschen verachtend, skandalös und in meinem Rechtsempfinden eine ethische Ungerechtigkeit.

 

Der junge Mann hätte nicht Bewährung erhalten müssen (möglicher Ermessensspielraum?) oder einen Freispruch. Er hätte erst gar nicht angeklagt werden dürfen. Wenn er angeklagt wird dann wegen Mord und das lag hier einfach nicht vor. 

 

In meinem Verständnis hätte dem jungen Mann bereits mit Aufnahme der Ermittlungen zum Sachverhalt eine intensive psychologische Betreuung zuteil werden müssen. Über den Abschluss der >Ermittlungen hinaus. Die kosten dafür sind unzweifelhaft vom Staat zu tragen. denn der ist letztlich eben aufgrund dieser ehrlosen Rechtsauffassung der Schuldtragende das dieser junge Mann so handeln musste wie er handelte und keinen anderen Ausweg sah.

 

Ich spreche diesem jungen Mann meine Hochachtung vor seinem Mut aus,

 

 - den Mut diese Aktion aus der Notlage raus zu machen , sicherlich um der rechtlichen Konsequenzen wissend.

 

 - die Bereitschaft aus Liebe zur Mutter die Konsequenzen der herrschenden Rechtslage zu ertragen und den Mut damit im eigenen Leben klar zu kommen, 

 

Jeder aber, der diesen jungen Mann meint verurteilen zu müssen, dem wünsche ich .... Nein, das schreibe ich besser nicht, das denke ich nur,


 

Mittwoch, 6. Juni 2012

Von meinem Standpunkt aus bin ich ja nur ein unbeteiligter Aussenseiter ohne BWL oder VWL Studium, lediglich ein unbedeutender Bürokaufmann mit dem Interessenschwerpunkten Marketing und social Media. 

Dennoch frage ich mich gelegentlich, nach solchen Riesenpleiten wie bei Schlecker, es ist ja nicht die erste dieser Art in den letzten Jahren, wie kommt es dazu?

Plötzlich wird ganz locker Insolvenz angemeldet. Wenn es Vorwarnungen gibt, dann recht kurzfristige. Nach dem Studium der diversen öffentlichen Medien und was so darüber in eben jene Öffentlichkeit dringt, Da frage ich mich ob Marketing sich in deutschen Unternehmen auf Sonderangebote, Postwurfsendungen und Zeitungsbeilagen beschränkt und ein laufendes Controlling überhaupt stattfindet.

So ein Unternehmen wie Schlecker ist zu 100% abhängig von seinen Umsätzen und seinem Umschlagszahlen. Wieviel kaufe ich, zu welchem Preis wovon ein. -  zu wieviel verkaufe ich wieviel, wie schnell. <-- etwas vereinfachte Darstellung eines fortlaufenden Controllings. Das setzt natürlich voraus das ich nicht einfach irgendwo, wild und ohne Plan Fialen eröffne. Denn Gewinne machen zu wollen über Abschreibungen ist auf die Dauer ein Eigentor. Nein. zuvor muss ich überprüfen... wie ist die Sozialstruktur meines Einzugsgebietes, wie groß ist mein Einzugsgebiet. wie ist die Kaufkraft welche anderen unternehmen sind vor Ort (wichtig für die Sortimentgestaltung) und viele andere Komponenten sind zu ermitteln. Das alles gehört auch zum Marketing.

Wenn solche Dinge berücksichtigt werden und eben ein laufendes Controlling stattfindet ist eine Insolvenz eoines so großen und gegliederten unternehmens fast ausgeschlossen. Zumindest aber nicht für mich vorstellbar.